Nach mehr als 30 Jahren passt die Stadt ihre Hauptsatzung an. In nicht-öffentlicher Sitzung wurde das Werk vorberaten – am Montag kamen von Seiten der SPD allerdings Einwände.
Sie sei „ein bisschen entsetzt“ sagte Heidi Saddedine angesichts der Änderungen. Ihr komme das so vor, als „will man den Gemeinderat aushebeln“. Stein des Anstoßes für die SPD-Gemeinderätin finden sich unter Paragraf zehn, der die Zuständigkeiten regelt. So kann nun der Bürgermeister im Einzelfall über über- oder außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von bis zu 10.000 Euro entscheiden und Personalentscheidungen (Einstellungen, Entlassungen, Ernennungen) treffen, ohne diese dem Gremium vorlegen zu müssen. Dies gilt nicht für Amtsleiterinnen oder andere Positionen in herausgehobener Stellung.
Außerdem kann der Rathauschef künftig Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Pacht- oder Mietzins 12.000 Euro abschließen. Gerade hier sieht Saddedine ein Problem. „Da kann dann auch am Gemeinderat vorbei ein Funkturm irgendwo aufgestellt werden“, meinte sie mit Blick auf den niedrigen Pachtzins etwa für landwirtschaftliche Flächen. Zum Vergleich: In der alten Satzung lag dieser Betrag bei 2500 Euro.
Bürgermeister Marlon Jost bezeichnete Saddedines Einwände als deren „Einzelmeinung“. Sie sei in der nicht-öffentlichen Sitzung nicht dagewesen, als das Gremium die Satzung ausführlich diskutiert habe. Saddedine widersprach. Sie habe aus ihrer Fraktion vernommen, dass nicht so ausführlich diskutiert worden sei. Das wiederum wollten Ingo Bauer (CDU) und Gernot Geng (Bürgerliste) so nicht stehen lassen. „Wir sind immer noch ein Kontrollgremium“, so Geng. Unterstützung erhielt Saddedine von ihrem Fraktionskollegen Tilman Frank. „Wir haben die einzelnen Beträge nicht durchdiskutiert.“ Und gerade der Punkt der Pachtverträge erscheine ihm wert, nochmals darüber zu sprechen. Diese habe nichts mit Misstrauen gegenüber der Verwaltung zu tun. „Eine Satzung ist dazu da, Dinge zu regeln“, so Frank. Mit dieser Änderung lasse sich der Gemeinderat ohne Not ein Recht aus der Hand nehmen.
Jost sicherte derweil zu, den Gemeinderat trotzdem weiterhin zu informieren, so, wie es in der Vergangenheit auch praktiziert worden sei.
Laut Gemeindeordnung muss eine Hauptsatzung mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden, für Bonndorf waren demnach mindestens zwölf Ja-Stimmen erforderlich. 14 Mitglieder stimmten für die Änderung, vier dagegen.