Mit einer Enthaltung nahm der Gemeinderat Bonndorf die Katzenschutzverordnung an. Die Verordnung tritt sechs Monate nach Bekanntmachung in Kraft. Nur ganz wenige Tiere, die aus Bonndorf in das Tierheim Löffingen gegeben werden, seien keine Katzen. Johannes Linnemann, Vorsitzender des Tierschutzvereins Löffingen, spricht in seinem Vortrag in der jüngsten Gemeinderatsitzung von einem 95¦Prozentanteil der Katzen. Die Katzenpopulation auf der Gemarkung Bonndorf sei hoch. Es sei zudem eine anhaltend hohe Nachfrage nach Kastration von Streuner- und Hofkatzen zu verzeichnen.
„Fundkatzen verursachen dem Tierheim Tageskosten von 7 bis 10 Euro“, so Johannes Linnemann. „Bei einem vorgeschriebenen halbjährigen Aufenthalt bis zur Klärung, wem das Tier gehört, können Sie sich ausrechnen, was an Kosten auf das Tierheim zukommen – bis zu 1800¦Euro.“ Bonndorf hat vertraglich die Zusammenarbeit mit dem Tierheim bei Fundtieren geregelt, müsste eigentlich an die 10.500¦Euro jährlich bezahlen, rechne man 1,50¦Euro je Einwohner, führte Linnemann aus. Tatsächlich seien es deutlich weniger.
Eine Katzenschutzverordnung würde helfen, diesen Aufwand für das Tierheim zu senken. Sie werde Rechtssicherheit in der Frage der Kastration von frei lebenden Katzen sowie auch der Einhaltung von Pflichten für freilaufende Halterkatzen schaffen. Durch unkontrollierte Vermehrung von Katzen werden Vogel-, Reptilien- und Amphibienpopulationen negativ beeinflusst. Katzen seien nach sechs Monaten geschlechtsreif und könnten bis zu dreimal jährlich Nachwuchs bekommen.
„Kastration sei im Gegensatz zur Sterilisation das sicherere Vorgehen, um unkontrollierte Vermehrung in den Griff zu bekommen“, erläuterte Linnemann eine Frage von Stadträtin Sophia Malich (SPD). „Wer übernimmt die Kosten einer Kastration“, wollte Heidi Saddedine (SPD) wissen. Dies werde vom Tierheim oder dem Musella-Institut – eine gemeinnützige GmbH mit Sitz in Freiburg, die für eine sozial-ökologische Zukunft eintritt – getragen.