Kernstadt wird teurer

Der Bonndorfer Gemeinderat stimmte in jüngster Sitzung deutlich höheren Grundsteuer-Hebesätzen ab Januar 2025 zu: Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 470 von Hundert (bisher 420¦v.H.) und Grundsteuer B (betriebliche und private Grundstücke) 610 v.H. (bisher 330 v.H.).

„Das liest sich wie eine enorme Steigerung der Steuereinnahmen für den kommunalen Haushalt“, sagte Florian Rogg, Sachbearbeiter im Rechnungsamt, zu der Hebesatz-Erhöhung. Die Wahrheit sei allerdings eine andere. Das Rechnungsamt Bonndorf habe sich bei der Berechnungen der Hebesätze am Prinzip der Aufkommensneutralität (siehe Infokasten) orientiert. Das heiße, dass nach der Umsetzung der Grundsteuerreform des Landes im kommunalen Haushalt gleiche Einnahmenhöhen erzielt werden. Dies bedeute für die Grundsteuer A rund 89.000 Euro, für die Grundsteuer B rund 863.000 Euro.

Die Stadtkämmerei agierte bei der Berechnung der Hebesätze auf der Basis der durch den Gutachterausschuss Waldshut festgelegten Grundstückswerte auf Gemarkung Bonndorf. Florina Rogg betonte in der Ratssitzung allerdings, dass die bisherige Datenlage, die der Stadt aus dem Finanzamt zugeflossen ist, erst eine grobe Einschätzung der Berechnung der Hebesätze erlaube. Dem Rechnungsamt liegen bislang rund zwei Drittel der Grundsteuer A-Daten vor und etwa 90 Prozent der Grundsteuer B. „Wir werden uns die Hebesätze im nächsten Jahr nochmals anschauen, wenn die Datensätze vollständiger sind“, schloss Florian Rogg eine Anpassung ab 2026 nicht aus. Wesentliche Änderung werde es allerdings wohl kaum geben.

Die Steuerbescheide sollen Ende Januar 2025 versendet werden, erläuterte Florian Rogg im Gespräch. Einige Grundstückseigentümer werden mehr bezahlen müssen, bei anderen wird sich nicht viel ändern. Vor allem auf Eigentümer mit großen Grundstücken könnten höhere Steuerforderungen zukommen. Dies betreffe seiner ersten Einschätzung nach vor allem ältere Baugebiete der Kernstadt mit Grundstücksflächen von 800 bis 1200¦Quadratmeter. In den Ortsteilen sei damit eher nicht zu rechnen. „Doch auch dort könnten große Grundstücksflächen einen geringeren Bodenwert wieder auffressen“, erklärt Rechnungsamt-Mitarbeiter Rogg.

Kurz gesagt: „Gewinner des Bodenwertmodells werden sein Betriebe mit vielen Gebäudeaufbauten, Eigentümer kleiner Grundstücke, Wohnungseigentümer und die Teilorte. Verlierer werden wohl sein Grundstückseigentümer der Kernstadt, Eigentümer großer sowie unbebauter Grundstücke.“ Florian Rogg rechnet mit Widersprüchen gegen die Grundsteuerbescheide. Mit vielen oder eher wenigen? Der Sachbearbeiter zuckt mit den Achseln. Das sei schwer zu sagen, erläutert er im Gespräch. Einsprüche gegen den Steuermessbescheid/Steuerwertbescheid des Finanzamt – also gegen die Festlegung des Grundstückswerts, der Grundstückseigentümern zugegangen ist – hätten innerhalb von vier Wochen ergehen müssen. Erfolgsaussichten eines Widerspruchs seien nur bei formalen Fehlern denkbar.

In den Ratsreihen des Bonndorfer Gremiums herrschte Konsens über die Erhöhung der Hebesätze. Die Erhöhung sei notwendig, stimmte Tilman Frank (SPD) zu, „Ungerechtigkeiten lassen sich allerdings nicht vermeiden“.

Quelle: Südkurier vom 19.12.2024

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